Krankenkasse und Kur

Erstattung der Kuraufwendungen

Wenn Sie einen Kururlaub in Polen machen möchten, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Da Polen ein Mitgliedstaat der EU ist, besteht die Möglichkeit, Zuschüsse und Erstattungen von Ihrer Krankenkasse zu bekommen.

Zuerst muss der Hausarzt bzw. ein Facharzt die Kur verordnen. Es ist dabei wichtig den aus medizinischer Sicht passenden Kurort und das richtige Kurprogramm auszusuchen. Dabei ist zwischen den ambulanten (Badekur) und stationären (Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen) Kuren zu unterscheiden. Viele Krankenkassen verlangen auch, dass am Kurort der behandelnde Arzt und Krankenschwester deutsch sprechen. Hat man den passenden Kurort ausgesucht, kann der Kurantrag gestellt werden. Die Notwendigkeit der Kur muss vom Arzt sehr gut begründet sein. Hat die Krankenkasse die Kur genehmigt, muss sie in den nächsten sechs Monaten stattfinden. Eine Badekur kann bis 3 Wochen dauern. Hat Ihre Krankenkasse einen Kooperationsvertag mit der polnischen Kureinrichtung abgeschlossen, wird die finanzielle Seite Ihrer Kur zwischen den beiden Partnern geklärt.

In anderem Fall muss die Kuraufenthalt (Hotelaufenthalt, Verpflegung und Kurbehandlungen) von Ihnen vorausgezahlt werden. Um eine Erstattung von der Krankenkasse nach der Rückkehr zu erhalten, müssen alle Belege (Hotelrechnung, Bescheinigung über durchgeführte Kuranwendungen) vorgelegt werden. Bei ambulanten Kuraufenthalten werden folgende Kosten von den Krankenkassen übernommen: ärztliche Betreuung und die von dem Arzt verordneten Kurbehandlungen. Der Eigenanteil beträgt 10%. Für die anderen Kosten, wie Anreise, Hotel, Verpflegung bekommt man einen Zuschuss in Höhe von 13,00 EUR pro Tag. Da ein Kuraufenthalt in Polen wesentlich günstiger als in Deutschland ist, werden die Kuren in Polen von den deutschen Krankenkassen sehr oft genehmigt.